Seit 2005 ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz verboten. Jüngst hat der Nationalrat einer dritten Verlängerung bis 2021 zugestimmt und die sogenannte „Koexistenz-Ordnung“, d.h. den parallelen Anbau von konventionellen und gentechnisch veränderten Züchtungen, zurückgewiesen. Die Befürworter des Verbots sehen darin einen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteil für die Schweizer Landwirtschaft und argumentieren → mehr…