Welche Bedeutung haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der Europarat und ihr wichtigstes Regelwerk, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz? Wie stehen Völkerrecht und Landesrecht heute in Verbindung und wie funktionieren die genannten internationalen Institutionen konkret?
Der Europarat wurde 1949 in London gegründet, der EGMR 1959, die Schweiz trat 1963 als 17. Mitglied dem Europarat bei und ratifizierte 1974, nach der Einführung des Frauenstimmrechts, die EMRK. Kernthemen dieser Institutionen und Regelwerke sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Wir werden an dieser dreitägigen Exkursion die Gelegenheit haben, uns mit Prof. Dr. Helen Keller, seit 2011 Richterin der Schweiz am EGMR, über allgemeine Fragen zu Souveränität und Völkerrecht und ihre konkrete Arbeit am Gerichtshof auszutauschen. Auch werden wir eine Session der Parlamentarischen Versammlung des Europarates besuchen und unter anderem mit Nationalrätin Doris Fiala ins Gespräch kommen, die seit 2007 als parlamentarische Vertreterin die Schweiz am Europarat repräsentiert. Geplant ist zudem eine Führung durch das «Europaviertel» der Stadt und ein Empfang in der Residenz des Schweizer Botschafters in Strassburg.
Diese Veranstaltung ist Teil des Programms «Univers Suisse» (unterstützt von der Sophie und Karl Binding Stiftung), welches vorrangig das Ziel verfolgt, für eine kulturelle Vielfalt an Perspektiven in der und auf die Schweiz zu sensibilisieren.
Arbeitssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch
Leitung / Koordination: Raphael Meyer, Verantwortlicher für das Programm «Univers Suisse»
Administration: Nathalie Ellington
Anzahl TN: max. 20 Personen
Ort: Strassburg
Zielpublikum: Alle Geförderten der Schweizerischen Studienstiftung
Vorbereitung: Den Teilnehmenden wird vorgängig eine Vorbereitungslektüre zu Funktion und Gehalt des Völkerrechts verschickt.