Die Schweizer Strafjustiz hat ein Problem: Die meisten Strafverfahren werden heute nicht mehr von einem Gericht, sondern von der Staatsanwaltschaft erledigt. Dies hat zur Folge, dass weit über 90 Prozent aller Strafuntersuchungen, die nicht eingestellt wurden, mit einem staatsanwaltschaftlichen Strafbefehl enden. Vor Gericht kommen nur noch ca. 5 Prozent aller Fälle. Das ist rechtsstaatlich höchst problematisch: Der Kläger (Staatsanwalt) amtet nämlich gleichzeitig auch als Richter, und lässt so die romantische Traumvorstellung des fairen Prozesses vor Gericht zur Farce werden. Die den Strafbefehl ausstellende Staatsanwaltschaft ist zudem demokratisch nicht legitimiert und ihre «Kriminalpolitik» wird auch kaum überprüft.
Am 21. November 2019 haben wir die einmalige Gelegenheit, die rechtsstaatliche Überprüfung eines solchen Strafbefehlsverfahren live in Lausanne mitzuerleben und danach mit einer Bundesrichterin über die Strafjustiz zu sprechen. Der Anlass setzt keine rechtlichen Kenntnisse voraus und ist mehrsprachig: chaque juge parle dans sa langue, ognuno nella sua lingua.
Datum: Donnerstag, 21. November 2019, ca. 8h30 – 12h00
Organisation: Niklaus Meier, Jurist im Bundesamt für Justiz und Alumnus
Zielpublikum: Das Thema verlangt keine Vorkenntnisse und ist für alle spannend
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Ort: Schweizerisches Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14
Kosten: der Anlass ist gratis
Wichtig: Bei der Veranstaltung muss ein amtlicher Ausweis (Pass/ID) mitgenommen werden, sonst gibt es keinen Einlass. Risikogegenstände (Messer etc…) sind verboten