„Mittwoch, 6. November, 17:00 Uhr. Ein Mann wird tot in seiner Wohnung aufgefunden. Er hat eine Einschusswunde im Kopf. Mord oder Selbstmord? Was ist die Todesursache? Seit wann liegt er da? Was ist passiert?“„Eine Leiche wird aus der Aare gefischt. Woran erkennt man, ob sie ertrunken ist oder leblos ins Wasser geworfen wurde?“
„In einer ausgebrannten Garage wird eine Leiche aufgefunden. Hat sie zum Zeitpunkt des Brandes noch gelebt? Wie unterscheidet man ‚Brandleiche‘ und ‚Leichenbrand‘?“
Die Beantwortung solcher Fragen übernimmt die Rechtsmedizin: Anhand von subtilen Hinweisen sowie mithilfe hochtechnischer Instrumente wird versucht, der Hergang von Verletzungen lebender oder toter Individuen zu entschlüsseln. Die allgemeinen Prinzipien dieser Disziplin wird uns Prof. Jackowski vorstellen und die Teilnehmer/innen in einem zweiten Schritt dazu einladen, ihr kritisches Denkvermögen bei der Lösung von Praxisfällen einzusetzen.
Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich dem Medizinrecht, einer Subkategorie der Rechtwissenschaften: Von der medizinischen Haftung einer Ärztin oder eines Arztes über das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten wirft diese Disziplin zusätzlich zur rechtlichen und medizinischen Betrachtung auch ethische, politische sowie philosophische Fragen auf. Nach einer allgemeinen Einführung durch Prof. Mona bearbeiten die Teilnehmer/innen zwei kontroverse, kritische Fälle in Form einer Debatte.
Location: Generationenhaus in Bern
Zeitplan: 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Arbeitssprache: Deutsch à la façon de la Fondation (les francophones sont libres de s’exprimer en français)
Referenten: Prof. Dr. med. Jackowski (Direktor Institut für Rechtsmedizin, Unibern) und Prof. Dr. jur. Martino Mona (Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie, UniBern)
Coordination: Iris Schuler, Mey Boukenna, Océane Pomini
Administration: Julien Babel
Anzahl TN: 20