Die Kooperation von Schweizerischen Studienstiftung und Studienstiftung des deutschen Volkes gibt Stipendiaten beider Studienstiftungen die Möglichkeit zur Teilnahme an den Akademien der jeweils anderen Institution. Schweizerische Studienstiftler können an allen Akademien der deutschen Studienstiftung teilnehmen, während jeweils für einige deutsche Studienstiftler Plätze an den Akademien der Schweizerischen Studienstiftung vorgesehen sind.
Schweizerische Studienstiftler, die an einer Akademie der Deutschen Stiftung teilnehmen möchten, bewerben sich bei der Schweizerischen Studienstiftung mit dem üblichen Anmeldeverfahren über die Website. Schreiben Sie bitte bei Bemerkungen, welche Akademie Sie besuchen möchten. Drei Arbeitsgruppen können gewählt werden, wobei die Priorisierung wichtig ist, sie muss unbedingt aus der Bewerbung hervorgehen. Die Anmeldungen werden nach dem 13. April 2023 gesammelt an die Geschäftsstelle der deutschen Studienstiftung weitergeleitet.
Die Interessenten erhalten von der Studienstiftung die Zu- oder Absage weitergeleitet. Nach der Rückbestätigung der Teilnahme zahlt der Teilnehmende innert zwei Wochen die Selbstbeteiligung. Die Eigenbeteiligung beträgt jeweils 20,- Euro pro Person und Übernachtung; die Höhe der Eigenbeteiligung variiert demnach je nach Dauer; den jeweiligen Betrag finden Sie in den Ausschreibungstexten. Die Plätze verfallen, wenn die Überweisung der Eigenbeteiligung nicht rechtzeitig eintrifft. Melden Sie sich bitte nur an, wenn Sie an der ganzen Veranstaltung teilnehmen können.
Verantwortlich: für das Sekretariat der Sommerakademien bei der Schweizerischen Studienstiftung: Michelle Hug, michelle.hug@studienstiftung.ch
Weitere Angaben: Bitte auch Fachsemesterzahl im Bemerkungsfeld angeben
Akademien: Programm – siehe link: https://www.studienstiftung.de/kalender/veranstaltungen/
(Programmlinie wählen und nach «Akademie» filtern).
Ort: Diverse
Teilnahmebedingungen: → PDF
Bitte Titel und Datum der gewünschten Akademie in Motivationsfeld eingeben sowie 1. 2 und 3. Priorität. Bitte beachten Sie, dass für die Sommerakademien der Studienstiftung des deutschen Volkes brauchen Sie keine Motivation mehr zu schreiben.
Reisekosten:
Für die Geförderte der Schweizerischen Studienstiftung, die an einer Veranstaltung im Ausland teilnehmen: Die Stiftung erstattet die Reisekosten ab der Schweizer Grenze (Zug und Economy-Klasse). Wenn die Reise nur mit dem Flugzeug stattfinden kann, erstattet die Schweizerische Studienstiftung maximal 180 CHF.