Die Bündner Hochjagd soll künftig nur noch in den Monaten September und Oktober stattfinden, die Sonderjagd später im Jahr wird abgeschafft: Dies fordert die Sonderjagdinitiative, die im Jahr 2013 mit über 10’000 Stimmen eingereicht wurde. Die Sonderjagd störe die Winterruhe der Tiere, sie sei ethisch problematisch und immer wieder komme es zu verwerflichen Szenen.
Das Bündner Parlament und in der Folge auch das Bündner Verwaltungsgericht haben die Initiative für ungültig erklärt. Das Verwaltungsgericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, mit dem Verbot der Bejagung der Wildbestände nach der Hochjagd könnten die im Waldgesetz des Bundes verankerten Ziele der Vermeidung von Wildschäden nicht mehr erreicht werden. Die Initianten haben die Angelegenheit ans Bundesgericht weitergezogen, das sein Urteil am 8. November 2017 an einer öffentlichen Sitzung fällen wird.
Der Besuch der Schweizerischen Studienstiftung am Bundesgericht bietet Ihnen die Gelegenheit, das höchste Gericht der Schweiz kennenzulernen und anhand eines politisch brisanten Falls die Entscheidfindung selber mitzuerleben. Nach der öffentlichen Sitzung steht ein persönliches Gespräch mit Bundesrichter Dr. Peter Karlen und Gerichtsschreiber Dr. Beat Dold auf dem Programm. Abgerundet wird der Tag mit einer kurzen Führung durch das imposante und architektonisch interessante Gebäude des Bundesgerichts.
Die Veranstaltung steht Studienstiftlern/-innen aller Fachrichtungen offen. Ein kurzer Reader mit Hintergrundinformationen, die dem besserem Verständnis der Urteilsberatung dienen, wird nach der Anmeldung verschickt.
Leitung: Prof. Dr. Cla Reto Famos, Direktor, Schweizerische Studienstiftung
Dr. Beat Dold, Rechtsanwalt, Alumnus der Studienstiftung
Hauptsprache: Deutsch (an der Urteilsberatung auch Französisch und Italienisch)
Anzahl Teilnehmende: max. 20
Ort: Schweizerisches Bundesgericht, Lausanne
Datum: Mittwoch, 8.November 2017
Zeit: 9:30 bis ca. 16:00 Uhr
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