Die Schweizerische Studienstiftung ist eine Stiftung nach Schweizerischem Recht (ZGB Art. 80ff.) und untersteht der Stiftungsaufsicht des Bundes. Die Stiftung orientiert sich in ihrer Tätigkeit am Swiss Foundation Code und verfügt über ein IKS. Die Revision geschieht nach dem Standard von SWISS GAAP FER 21.
In einer klaren Normenhierarchie (Stiftungsurkunde – Stiftungsreglement – Geschäftsordnung) sind alle wesentlichen Fragen der Stiftungsführung geregelt. Alle Funktionen der Stiftung sind in ihren Zuständigkeiten und Arbeitsweisen definiert. Die Stiftungsurkunde ist nur mit einer Zweidrittelsmehrheit des Stiftungsrates und unter Wahrung des Stiftungszwecks veränderbar. Die Revision des Stiftungsreglements und der Geschäftsordnung liegen in der Kompetenz des Stiftungsrates. Diese beiden Erlasse werden periodisch an neue Gegebenheiten angepasst.
Die Schweizerische Studienstiftung arbeitet nach dem Prinzip der strategischen und operativen Verantwortlichkeit. Der Stiftungsrat nimmt als leitendes strategisches Organ die wesentlichen Kompetenzen der Stiftungsführung wahr. Seine Zuständigkeiten sind in der Urkunde und im Reglement eingehend geregelt. Der Stiftungsrat delegiert bestimmte Aufgaben an gewählte Kommissionen und überlässt insbesondere die operative Führung der Stiftung dem vom Stiftungsrat gewählten Direktor und seinem Team.
Die Studienstiftung finanziert sich durch Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Privatpersonen und der öffentlichen Hand. Sie legt ihr Stiftungskapital mit grosser Sorgfalt an. Auch im Fall externer Finanzierung entscheidet die Studienstiftung autonom und bewahrt zu jeder Zeit ihre Unabhängigkeit.