Welche Bedeutung haben der Europarat und sein wichtigstes Regelwerk, die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) für die Schweiz? Wie stehen Völkerrecht und Landesrecht heute in Verbindung und wie funktioniert eine internationale Organisation konkret?
Der Europarat wurde 1949 in London gegründet, die Schweiz trat 1969 als 17. Mitglied bei. Seine Kernthemen sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gehören Mitglieder aus den nationalen Parlamenten aller 47 Mitgliedstaaten des Europarates an. Diese treffen sich viermal jährlich für eine einwöchige Session in Strassburg. Acht Mitglieder des Nationalrates und vier Mitglieder des Ständerates vertreten seit 1963 die Bundesversammlung.
Während dieser zwei tägigen Veranstaltung, besuchen wir mit Nationalrätin Doris Fiala eine Session im Europarat und machen uns ein Bild über das Wirken der Schweizer Delegation. Geplant ist auch ein Empfang in der Residenz des Schweizer Botschafters.
Diese Veranstaltung ist Teil des Programms „Univers Suisse“ (unterstützt von der Sophie und Karl Binding Stiftung), welches vorrangig das Ziel verfolgt, den kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen der Schweiz zu verstärken.
Arbeitssprache: Deutsch/Französisch
Leitung: Prof. Dr. Cla Famos / Dr. Lydia Tchambaz
Koordination: Dr. Lydia Tchambaz
Administration: Nathalie Ellington
Anzahl Teilnehmer/innen: max. 20 Personen
Ort: Strassburg
Vorbereitungsarbeiten/Unterlagen: folgen